Zum Inhalt springen
3ème PilierInfos

FAQ

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen, mit Verweis auf die ausführlichen Dossiers.

Ist die 3. Säule obligatorisch?

Nein, sie ist vollständig freiwillig. Sie ergänzt die AHV (1. Säule) und die Pensionskasse (2. Säule), um die Lücke zum gewünschten Lebensstandard zu schliessen.

Was unterscheidet Säule 3a und Säule 3b?

Die 3a ist « gebunden »: Einzahlungen im gesetzlichen Rahmen abzugsfähig, Kapital ausserhalb der gesetzlichen Gründe blockiert. Die 3b ist « frei »: breite Verfügbarkeit, eigenes Steuerregime.

Wann kann die Säule 3a bezogen werden?

Im Zeitfenster vor dem Referenzalter, oder früher aus einem gesetzlichen Grund: Wohneigentum, Rückzahlung von Hypotheken, Selbstständigkeit, endgültiger Wegzug aus der Schweiz, Übertritt in eine Pensionskasse, ganze Invalidenrente.

Warum veröffentlicht diese Website keine Beträge?

Weil Höchstbeträge und Tarife vom Bundesrecht und den Kantonen festgelegt werden und sich ändern. Wir verweisen konsequent auf die offiziellen Quellen (admin.ch, bsv.admin.ch, ch.ch, kantonale Verwaltung).

Ist diese Website ein Broker oder ein Vergleichsdienst?

Weder noch: Sie ist ein Informationsmedium. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, wird Ihre Anfrage an unseren FINMA-Partnerbroker weitergeleitet, der unter jedem Formular ausgewiesen ist.

Wer erhält das Kapital im Todesfall?

Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner steht an erster Stelle, danach die in der Verordnung vorgesehenen Kategorien. Eine schriftliche, der Einrichtung übermittelte Begünstigungsklausel erlaubt begrenzte Anpassungen.